Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisebüros (RB)
§ 1 Tätigkeit als Reisevermittler, Reisebüro (RB)
Die folgenden Bestimmungen regeln in Ergänzung zu den bekannten Vorschriften des § 651 a ff. BGB, deren Einsicht wir Ihnen empfehlen, das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Reiseanmelder (nachfolgend "RA") und der vom Reisebüro (nachfolgend "RB") erbrachen Vermittlungstätigkeit. Es gelten für den Vermittlungsauftrag ausschließlich die nachfolgenden AGBs vom RB. Die Geltung etwaiger AGBs des RA wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ferienknaller weist den RA ausdrücklich darauf hin, dass die Verträge nicht mit Ferienknaller, sondern mit den jeweils aufgeführten RB und den Leistungsträgern unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger bei Buchung einer oder mehrerer Leistungen zustande kommen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vor Reisebuchung angezeigt und müssen durch den RA bestätigt werden.
Das RB bietet dem RA sämtliche Leistungen der Reiseveranstalter und Leistungsträger (z.B. Einzelleistungen oder verbundene Reiseleistungen) ausschließlich zur Vermittlung als Reisevermittler, Vermittler verbundener Reiseleistungen oder Vermittler von Einzelreiseleistungen an. Mit dem RB kommt ein Vermittlungsauftrag zustande. Die vertragliche Pflicht ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Leistung. Das RB ist nicht zur Prüfung der Angaben der Leistungsträger verpflichtet und haftet gegenüber einem Reiseteilnehmer nicht für die Richtigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben, sofern das RB diese Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt oder diese Daten trotz gewichtiger Bedenken hinsichtlich deren Richtigkeit übermittelt.
Das RB kann mit dem RA, sowie den Reiseteilnehmern individuelle Serviceleistungen vereinbaren. Das RB bietet diese Serviceleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an.
Für den vom RB vermittelten Reisevertrag zwischen dem RA und dem jeweiligen Reiseveranstalter oder Leistungsträger (nachfolgend auch "Anbieter" genannt) sind allein die AGBs des jeweiligen Anbieters maßgeblich. Die AGBs der jeweiligen Anbieter werden vor der Reisebuchung angezeigt bzw. zur Kenntnis gegeben und müssen durch den RA ausdrücklich bestätigt werden. Sollten keine AGBs eines Anbieters vorliegen (etwa bei Linienflügen) kommen die jeweiligen Tarifbedingungen der Fluggesellschaft zur Anwendung, über die sich der RA vor der Buchung Kenntnis verschafft hat.
§ 2 Vermittlungsauftrag, Vertragsinhalt und Zahlungsbedingungen
Mit der Buchung erteilt der RA dem RB den rechtsverbindlichen Auftrag, für die Reiseteilnehmer bei einem bestimmten Anbieter bestimmte Reiseleistungen zu vermitteln.
Die Buchung ist in rechtlicher Hinsicht das Angebot des RA an den Anbieter auf Abschluss eines Reisevertrages. Dieses übermittelt das RB an den Anbieter. Die Übermittlung durch das RB stellt keine Annahme des Angebotes des RA auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter dar. Der Anbieter entscheidet in eigener Verantwortung über die Annahme. Nimmt er das Angebot des RA an, erhält der RA eine schriftliche Reisebestätigung oder Reisebestätigung in Textform.
Das RB ist als Vermittler nicht verpflichtet, den Reisepreis gegenüber dem Anbieter für den RA zu verauslagen. Nachteile des RA, die durch eine nicht fristgerechte Zahlung des RA verursacht werden, hat der RA selbst zu tragen.
Rechnungen, welche durch das RB gestellt und eingezogen werden (Reisebüroinkasso durch RB), erfolgen im Namen und für Rechnung des Anbieters. Rechnungen sind zu dem in der Rechnung dargestellten Termin zu bezahlen.
Bei Vermittlung einer Pauschalreise wird in Fällen des Reisebüroinkassos durch das RB der Sicherungsschein gem. § 651r BGB vor Zahlung übergeben. Bei Vermittlung verbundener Reiseleistungen wird das RB für die nach § 651 w Abs. 3 BGB erforderliche Kundengeldabsicherung sorgen und dem RA den dazugehörigen Sicherungsschein aushändigen.
Der RA haftet gesamtschuldnerisch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer. Er erkennt ausdrücklich für alle angemeldeten Reiseteilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger und die Beförderungsbedingungen der beteiligten Verkehrsträger als verbindlich an. Durch den rechtsverbindlichen Auftrag erklärt der RA gleichzeitig, dass er geschäftsfähig im Sinne der §§ 104 ff. BGB und volljährig ist.
§ 3 Haftungsbeschränkung
Das RB haftet nicht für die Folgen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände wie bspw. Kriege, innere Unruhen, Flugzeugentführungen, Terroranschläge, Feuer, Überschwemmungen, von denen die Dienste vom RB beeinflusst werden.
Das RB haftet ferner nicht für die Erbringung der Reiseleistung und/oder für den Vermittlungserfolg des ihm angetragenen Antrages auf Abschluss eines Reisevertrages mit dem jeweiligen Anbieter, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird. Das RB haftet nicht für Verlust, Untergang oder Beschädigung von Reiseunterlagen, sofern diese an den RA versendet werden oder ausgehändigt worden sind. Das RB haftet nicht für die von dem jeweiligen Anbieter gemachten Angaben zu der vom RA gewünschten Reise und auch nicht für die Verfügbarkeit von Reiseleistungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder für Leistungsänderungen des Anbieters nach Abschluss des vermittelten Reisevertrages.
Die vorgenannten Ausschlüsse gelten nicht, soweit das RB fehlerhafte und/oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung vom RB für das Kennenmüssen solcher Umstände auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.
Für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie oder bei Arglist ist die Haftung vom RB unbeschränkt.
Im Übrigen haftet das RB für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von Bedeutung sind und auf deren Einhaltung der RA regelmäßig vertraut oder vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Das RB haftet jedoch nur, soweit diese Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Die Haftung ist in diesem Fall auf den Wert der vermittelten Touristikleistung begrenzt. In Fällen fahrlässiger Verletzung nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet das RB nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen vom RB betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung vom RB ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
§ 4 Reiseunterlagen
Reiseunterlagen werden dem RA ausgehändigt, per E-Mail oder per Post übermittelt oder in Einzelfällen bei den Leistungserbringern des jeweiligen Anbieters (Fluggesellschaften, Hotels, Mietwagenunternehmen etc.) hinterlegt. Das Übermittlungsrisiko trägt der RA. Wünscht der RA den Versand von Reiseunterlagen per Kurier, so hat der RA alle hieraus entstehenden Kosten zu tragen. Das Übermittlungsrisiko trägt der RA. Soweit der RA die Vermittlung von Reiseversicherungen durch das RB wünscht, übermittelt das RB dem RA die Versicherungsunterlagen. Die Versicherungsunterlagen bestehen regelmäßig aus den Versicherungsbedingungen und einer Versicherungsnummer.
Der RA ist verpflichtet die ihm durch das RB zugeführten Unterlagen unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen und bei festgestellten Unstimmigkeiten umgehend das RB oder den Anbieter direkt zu unterrichten, um Schäden zu vermeiden.
§ 5 Ausstellung und Versand von Flugtickets/Identität der ausführenden Fluggesellschaften bei gebuchten Flugleistungen
Grundsätzlich werden Flugtickets spätestens 14 Tage vor Abflug ausgestellt und entsprechend der gewählten Versandart an den RA zugestellt oder übergeben. Dies gilt nur, soweit die entsprechende Airline als Reiseanbieter keine anderweitigen Ausstellungsfristen vorgegeben hat. Das RB kann auf Wunsch Flugtickets auch früher ausstellen, wobei darauf hingewiesen wird, dass ab Ausstellung im Falle einer Stornierung oder eines Umbuchungswunsches des Reisenden, durch den Anbieter Storno-/Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Reisepreises anfallen können. Ein rechtlicher Anspruch auf Aushändigung besteht erst zum Abflugtag. Der RA hat zu beachten, dass nach Ausstellung der Tickets im Falle einer Stornierung/Umbuchung zuzüglich zu den von den Anbietern ggf. erhobenen Storno-/Umbuchungsgebühren eine Bearbeitungsgebühr durch das RB erhoben wird.
Sofern die Fluggesellschaft anstelle eines Tickets in Papierform ein elektronisches Ticket ("E-Ticket") anbietet, wird im Regelfall ein elektronischer Buchungscode in Textform (meist per E-Mail) übermittelt. Dieser ist vom RA beim Check-In zusammen mit einem Identifikationsdokument (Personalausweis bzw. Reisepass) vorzulegen.
Gemäß der EU-Verordnung VO 2111/05 weist das RB hiermit auf die Verpflichtung des Reisevermittlers hin, den RA über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft für alle Beförderungsleistungen auf dem Hin- und Rückflug vor Vertragsschluss zu informieren, sofern die Fluggesellschaft bereits vor Vertragsschluss feststeht. Das RB verweist insoweit auf die Angaben in der jeweiligen Leistungsbeschreibung über die eingesetzten Fluggesellschaften. Soweit die Fluggesellschaft noch nicht feststeht, informiert das RB den RA vor Vertragsschluss über die Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die Fluggesellschaft feststeht, wird das RB sicherstellen, dass dem RA die Informationen hierüber so rasch wie möglich zugehen. Dies gilt auch für jede etwaige Änderung bei den die Flugleistung ausführenden Fluggesellschaften.
§ 6 Umbuchung und Stornierung
Der RA kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Aus Umbuchungen sowie dem Rücktritt vom Reisevertrag können dem RA zum Teil erhebliche Kosten erwachsen. Diese Regelungen richten sich nach Abschluss des Vertrages mit dem Anbieter der betreffenden Touristikleistung ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des RA. Zur Vermeidung dieses Kostenrisikos empfiehlt das RB dem RA daher den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Abschluss einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall.
Der Rücktritt kann per E-Mail an info@ferienknaller.de mit Angabe der Buchungsnummer erfolgen. Das RB empfiehlt die Stornierung per Einschreiben oder per Fax vorzunehmen. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den RA günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Das RB kann bei Stornierungen, bei denen keine Stornogebühr durch den Leistungsträger anfällt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25,00 pro Person in Rechnung stellen. Es steht dem RA frei, nachzuweisen, dass im Zusammenhang mit dem Nichtantritt der Reise oder dem Rücktritt von der Reise keine oder niedrigere Kosten entstanden sind als die von dem Veranstalter oder vom RB wie vorstehend in der Pauschale ausgewiesenen Stornogebühren.
§ 7 Obliegenheitsverpflichtung des RA bzw. der Reiseteilnehmer bei Mängelanzeigen
Das RB weist den RA ausdrücklich darauf hin, dass die AGB des jeweiligen Anbieters als Vertragspartner des RA im Regelfall besondere Pflichten für den RA und den Reiseteilnehmern im Falle von auftretenden Mängeln der Reisedienstleistungen oder auch im Fall des Gepäckverlustes oder ähnlichem enthalten. Hierzu zählt insbesondere auch die Beachtung und Einhaltung von Vorgaben des Reiseveranstalters/Leistungsträgers bzw. des jeweiligen Transportunternehmens bei der Abwicklung von Flügen. Sofern der RA bzw. die Reiseteilnehmer die ihnen hieraus erwachsenden Obliegenheiten nicht beachten, kann dies zu einem (Teil-)Verlust von Ansprüchen des RA gegenüber dem Anbieter führen. Mängel der Vermittlungsleistung vom RB hat der RA unverzüglich anzuzeigen.
§ 8 Versicherungen
Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist nicht in den Preisen enthalten. Das RB empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und / oder Ersatzversicherung, die das RB gerne vermitteln.
§ 9 Visa, Pass, Zoll und Einreisebestimmungen
Bei Angaben auf dieser Website zu Pass-, Visa-, Devisen- oder Gesundheitsbestimmungen Ihres Reiseziels wird vermutet, dass der RA bzw. die Reiseteilnehmer deutscher Staatsbürger sind. Ausländische Staatsbürger wenden sich bitte an die für Sie zuständige Botschaft bzw. Konsulat. Alle Reiseteilnehmer sind grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, und Visabestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung notwendiger Reisedokumente. Das RB haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung. Im Rahmen der gesetzlichen Informationspflicht erteilt das RB dem RA zu diesen Fragen gewissenhaft Auskunft. Das RB kann jedoch keine Haftung übernehmen. Das RB weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem RA wird daher empfohlen, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen.
§ 10 Abtretungsverbot
Eine Abtretung von Ansprüchen des RA gegen dem RB an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des RA durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.
§ 11 Ablehnungsbefugnis
Das RB behält sich vor einzelne Buchungsaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere, wenn der RA kreditunwürdig ist oder die Bonität bei Vorlage der Kreditkarte nicht gewährleistet ist. Sofern das RB in Vorleistung tritt, z. B. bei Buchung mit RB Inkasso, holt das RB zur Wahrung seiner berechtigten Interessen ggf. eine Bonitätsauskunft auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5 in 65201 Wiesbaden ein.
Hierzu übermittelt RB die zu einer Bonitätsprüfung benötigten personenbezogenen Daten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5 in 65201 und verwendet die erhaltenen Informationen über die statistische Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls für eine abgewogene Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Bonitätsauskunft kann Wahrscheinlichkeitswerte (Score-Werte) beinhalten, die auf Basis wissenschaftlich anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren berechnet werden und in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Ihre schutzwürdigen Belange werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.
§ 12 Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, die ganz oder teilweise die Erfüllung der Verpflichtungen vom RB hindert, entbindet bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung.
§ 13 Links zu Websites Dritter
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernimmt das RB keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
§ 14 Datenschutz
Der Buchungsauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt. Das RB ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des RA und der Reiseteilnehmer zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 S. 1. Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten des RA und der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Buchung verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des RA bzw. der Reiseteilnehmer nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass RB nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der RA bzw. die Reiseteilnehmer in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt haben.
Das geltende Datenschutzrecht gewährt dem RA und den Reiseteilnehmern gegenüber dem RB hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte: Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DS-GVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.
Der RA bzw. Reiseteilnehmer können sich in Fragen des Datenschutzes an das RB unter datenschutz@ferienknaller.de wenden. Weitere Informationen zum Datenschutz können Sie auch der Datenschutzerklärung von https://www.ferienknaller.de/service/datenschutz entnehmen.
§ 15 Änderungen der Bestimmungen
Das RB ist berechtigt, jederzeit Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen. Diese Änderung wird dem RA unter Hinweis auf die Bedeutung mitgeteilt und eine Frist zum Widerspruch von einem (1) Monat eingeräumt.
§ 16 Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Regelungswerks zur Folge. Die Wirksamkeit der vorstehenden Bestimmungen kann nicht durch anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen vom RA eingeschränkt werden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden sollen zu Beweiszwecken in Schriftform erfolgen. Fax und E-Mail wahren die Schriftform. Der RA erklärt sich damit einverstanden, dass zwischen dem RA und dem RB weder aus diesem Vertrag noch aus der Nutzung der Website von www.ferienknaller.de eine Partnerschaft, ein Anstellungs- oder Vertreterverhältnis, oder ein Gemeinschaftsunternehmen entsteht.
§ 17 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle
Das RB ist nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.
Düsseldorf, den 03.01.2023
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